Terminplaner mit Spiralheftung

Ablauf

Hier finden Sie mehr Informationen dazu wie eine Therapie vom Erstgespräch bis zur Abschlusssitzung verläuft.

Der Ablauf



Therapieplatzsuche


Zunächst sollten Sie sich Gedanken dazu machen, auf was es Ihnen bei Ihrem zukünftigen Psychotherapeuten ankommt (z.B. Geschlecht, Alter, Entfernung der Praxis zu Ihrem Wohnort). Welches Therapieverfahren soll durchgeführt werden? Soll es sich dabei um eines der vier anerkannten psychotherapeutischen Richtlinienverfahren handeln (Verhaltenstherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologie und Psychoanalyse)? 

Fragen Sie zudem im Freundeskreis, bei Ihrem Hausarzt, Neurologen oder Psychiater nach, an wen Sie sich noch wenden können. Auch die Krankenkassen und die Terminservicestelle der KVNO bieten eine Vermittlung zu Kolleginnen und Kollegen an. 


Warteliste


Viele niedergelassene Kollegen /-innen führen wie ich auch eine begrenzte Warteliste, auf der Sie sich vormerken lassen können. So beginnt die Psychotherapie leider oft mit einer mehr oder weniger langen Wartezeit. Oft ist ein vorgezogenes Gespräch innerhalb meiner Sprechstunde möglich. Diese Gelegenheit sollten Sie nutzen, um einen ersten Eindruck zu bekommen und schon einmal zu klären, ob "die Chemie" zwischen Ihnen und dem potentiellen Psychotherapeuten stimmt. Sie können die Wartezeit auch nutzen, um sich auf die Therapie vorzubereiten. Dies kann darin bestehen, Unterlagen und Befunde (Klinikberichte, Arztbriefe) zusammenzustellen, sich Notizen zu machen (z.B. was in der Therapie besprochen und erreicht werden soll) oder ein Protokoll über Ihre Beschwerden zu führen (z.B. als Symptom-Tagebuch).


Psychotherapeutische Sprechstunde


Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung (GKV) sind seit April 2017 verpflichtet, psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten. Diese können offen oder terminiert gestaltet werden. In meiner Praxis ist es eine Terminsprechstunde, um unnötige Wartezeiten für Sie zu vermeiden. Inhaltlich handelt es sich um maximal 3 Vorgespräche (pro Therapeut/in), in welchen eine erste diagnostische Einschätzung erfolgen, der Therapiebedarf geklärt werden und eine Beratung zu Therapieformen und -angeboten sowie zu alternativen Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. Selbsthilfegruppen) stattfinden soll. Ab 2018 wird die Durchführung mindestens einer psychotherapeutischen Sprechstunde am Beginn einer Psychotherapie für alle gesetzlich Versicherten Pflicht. Durch die psychotherapeutischen Sprechstunden haben Patienten, die noch nicht in psychotherapeutischer Behandlung sind, die Möglichkeit, zeitnah eine Erstberatung zu erhalten. Ein Anspruch auf einen Therapieplatz bei dem jeweiligen Psychotherapeuten leitet sich daraus nicht ab.


Spezialfall: Akutbehandlung


Im Falle eines besonders dringenden Behandlungsbedarfs, haben Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit dem 2. Quartal 2017 bei gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde eine psychotherapeutische Akutbehandlung einzuleiten. Diese umfasst 12 Einzelsitzungen und ist ohne Genehmigungsverfahren durchführbar. Die Sitzungen der Akutbehandlung werden mit möglichen nachfolgend beantragten Stundenkontingenten verrechnet.


Therapiebeginn: Probatorik


Die ersten Sitzungen der psychotherapeutischen Behandlung, die sogenannte Probatorik, dient dem beiderseitigen Kennenlernen, der Zielklärung und weiterführenden Diagnostik, der Antragstellung und der Therapieplanung. Zu Beginn einer Verhaltenstherapie können maximal 4 probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Sie werden in jedem Fall von der Krankenversicherung übernommen. Falls Sie mehrere Therapeuten kennenlernen möchten, stehen Ihnen bei jeder/jedem Psychotherapeutin/en erneut 4 probatorische Sitzungen zu. Nach der Probatorik können weitere Sitzungen nur durchgeführt werden, wenn sie vom jeweiligen Kostenträger im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Antragsverfahrens genehmigt wurden.


Psychotherapieantrag und Kostenübernahme


Der Psychotherapieantrag für Kurzzeittherapie (KZT1 und KZT2, 2x 12 = 24 Sitzungen) ist ohne Gutachterverfahren möglich. Es wird lediglich geprüft, ob Sie in der Vergangenheit bereits eine Psychotherapie erhalten haben und wie lange diese zurückliegt (mind. 2 Jahre). Wird eine Langzeittherapie oder die Verlängerung (Umwandlung) einer Kurzzeittherapie beantragt (insgesamt 60 Sitzungen) oder liegt die letzte Psychotherapie weniger als 2 Jahre zurück, wird in einem anonymisierten, schriftlichen Verfahren ein Gutachter eingeschaltet, der die Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten einer längeren Behandlung prüft. Für dieses Gutachterverfahren ist von Ihrem Psychotherapeuten oder Ihrer Psychotherapeutin ein ausführlicher Bericht anzufertigen, Nach Prüfung des Berichtes empfiehlt der Gutachter im positiven Fall dem Kostenträger, die beantragte Behandlung (weiter) zu bewilligen.


Therapieverlauf


Eine Psychotherapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. In Ausnahmefällen sind auch längere (oder kürzere) Sitzungen möglich. Vor allem zu Beginn der Behandlung sind wöchentliche Termine üblich. Gelegentlich können auch zwei oder mehr Sitzungen pro Woche erforderlich sein.

In manchen Sitzungen werden therapeutische Hausaufgaben aufgegeben. Dies kann die Beobachtung eines Symptoms (z.B. Protokollieren der Stimmung) oder die Anwendung einer neuen Verhaltensweise (z.B. Atementspannung) sein. Die Hausaufgaben sind zentraler Bestandteil einer jeden der Verhalte nstherapie. Durch die Hausaufgaben "wirkt" die Psychotherapie zwischen den Sitzungen. Ich empfehle meinen Klienten eine Therapiemappe anzulegen, manche Klienten führen ein Therapietagebuch um die eigene Entwicklung besser nachvollziehen zu können.


Therapieunterbrechung, Therapeutenwechsel


Mit zunehmender Therapiedauer kann die Häufigkeit der psychotherapeutischen Kontakte in Absprache mit Ihnen verringert werden (z. B. 14-tägige Sitzungen). Grundsätzlich kann die Behandlung auch unterbrochen werden (z. B. bei einem Auslandsaufenthalt), die Therapiepause sollte jedoch nicht länger als sechs Monate andauern, weil sonst die Genehmigung der Krankenkasse erneut eingeholt werden muss. Auch wenn die Genehmigung an den Psychotherapeuten gebunden ist, der sie beantragt hat, ist auch während einer Psychotherapie ein Therapeutenwechsel prinzipiell möglich (z. B. bei einem Wohnortwechsel). Auf Antrag überträgt die Krankenkasse das Reststundenkontingent auf den zukünftigen Psychotherapeuten, vorausgesetzt dieser ist für das gleiche Psychotherapieverfahren zugelassen. 


Therapieende


Auch eine Langzeittherapie kann im Ausnahmefall über die 60. Sitzung hinaus verlängert werden. Hierfür ist erneut eine ausführliche schriftliche Begründung einzureichen, die im Gutachterverfahren geprüft wird. Durchschnittlich dauert eine Psychotherapie 12 bis 18 Monate. Wenn ein hinreichender Therapieerfolg erreicht wurde, wird die Behandlung (ggf. auch vor Ausschöpfung des Stundenkontingentes) im gegenseitigen Einvernehmen beendet. In der Abschlussphase werden wichtige Therapieinhalte wiederholt, vorbeugende Maßnahmen gegen einen Rückfall (ein Wiederauftreten der Problematik) besprochen und ein Notfallplan erstellt. Auch nach dem Therapieende besteht (ohne neuerlichen Antrag) die Möglichkeit, gelegentlich Termine bei Ihrem Psychotherapeuten in Anspruch zu nehmen.

Alle Angaben zu Stundenkontingenten, Therapiedauer etc. beziehen sich auf mein Richtlinienverfahren der Verhaltenstherapie.