Arbeitsplatz mit Taschenrechner

Übernahme der Kosten

Hier erfahren Sie mehr zur Kostenübernahme für gesetzlich und privat Versicherte sowie die Gebührenordnung für Selbstzahler

Die Kostenübernahme

Therapien, die direkt über die gesetzliche Krankenkassen abgerechnet werden, werden nach

dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet. Die Kosten für eine ambulante

psychotherapeutische Behandlung auf Privat- oder Selbstzahlerbasis werden grundsätzlich

nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) berechnet.


Gesetzliche Krankenkassen: Die Kosten für das Erstgespräch (Sprechstunde) und die diagnostische Abklärung (Probatorik) werden von den Krankenversicherungen übernommen. Bei einer Kurzzeittherapie können bis zu 24 Therapiestunden bei der Krankenkasse beantragt werden. Danach entscheidet ein Gutachter über die Bewilligung der Therapie (Langzeittherapie bzw. Umwandlung der Kurzzeit- in eine Langzeittherapie, insgesamt 60 Stunden). Das Höchstkontingent an Stunden für einen Behandlungsfall liegt in der Regel bei max. 80 Sitzungen. Wenn eine Bewilligung vorliegt werden die Kosten vollständig von der jeweiligen Krankenkasse übernommen.

Private Krankenkassen: In der Regel erstatten die privaten Krankenkassen die Kosten für Ihre Psychotherapie. Je nach Vertrag kann es dabei jedoch erhebliche Unterschiede geben. Holen Sie deshalb bitte frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen ein und klären Sie, welche Formalitäten beim Antrag auf Kostenübernahme zu beachten sind.


Beihilfe: Von der Beihilfe werden die Therapiekosten grundsätzlich erstattet. Hierfür muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle.


Selbstzahler: Einige Klienten entscheiden sich dafür, ihre Psychotherapie selbst zu zahlen. Die Abrechnung von Selbstzahlern, auch für eine psychologische Beratung/Coaching erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Demnach kostet eine Sitzung (Dauer: 50 Minuten) 100,55 Euro.